Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

1. Geltung der Bedingungen
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Gegenstand der Vermietung
Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Möbel, technischen Geräte und sonstige Zubehörteile.
Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters.
Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit ist nicht erlaubt.
Eine Anschlussverwendung der Mietgegenstände über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter schriftlich ein Anschlussauftrag abgeschlossen.

3. Mietzeit und Mietpreise
Der Mietgegenstand wird für die vereinbarte Dauer zur Verfügung gestellt.
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter.
Die Mietzeit endet mit Rückgabe der Mietgegenstände an den Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt.
Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
Die vereinbarten Preise beinhalten nicht die Kosten für die Anlieferung und die Abholung des Mietgegenstandes zum und vom Lieferort, es sei denn, es ist ausdrücklich ein Festpreis vereinbart.
Die Preise verstehen sich als Euro Nettopreise ohne jeden Abzug.
Der Mietzins wird zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt fällig. Ansonsten wird er mit dem Ende der Mietzeit fällig.
Der Vermieter behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.

4. Lieferung
Lieferzeit
Bei vom Vermieter belieferten Veranstaltungen erfolgt die Anlieferung im Sammeltransport, deren Termin der Vermieter festlegt. Der Vermieter sichert eine Lieferung vor Beginn der Veranstaltung zu. Lieferungen zu abweichenden Terminen sind für den Mieter kostenpflichtig.
Ansonsten erfolgt die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt.
Ist bei Anlieferung zu einem Messestand der Messestand personell nicht besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes auf dem Messestand das Mietgut als ordnungsgemäß übergeben. Der Mieter trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für Verlust oder Beschädigung des Mietgutes.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der bei der Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen.

Lieferschwierigkeiten und Gefahrenübergang
Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen auf Grund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Speditionsgewerbes.
Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahrenübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.
Der Vermieter kann in Ausnahmefällen statt der bestellten Ware gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglichen bestellten Ware liefern.

5. Prüfungspflichten und Reklamationen
Der Mieter ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Anlieferung von dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen.
Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Etwaige Reklamation seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen innerhalb von 2 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen sind gegenstandslos.
Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und nicht immer neuwertig ist. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Alle Maßangaben des Vermieters bei Möbelmietgut sind Cirkaangaben. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Ausführung, Maß und Farbe vor. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.

6. Rückgabe der Mietsache
Die Mietgegenstände sind nach Ende der Mietzeit vom Mieter abholfertig bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Rücknahmezeitpunkt hat der Mieter die Mietgegenstände entsprechend zu sichern.
Werden die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung eine angemessene Zusatzmiete verlangen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.
Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten nach Absatz 2. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.

7. Haftung des Mieters
Die Haftung des Mieters beginnt mit der Anlieferung / Übergabe der Mietgegenstände.
Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung während der Mietzeit. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigung des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen hat er den Reparaturaufwand bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.
Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände nicht versichert sind. Es empfiehlt sich, eine Diebstahlversicherung abzuschließen.
Die Mietware ist nach Gebrauch in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie versendet wurde. Beschädigungen sowie Rückstände, insbesondere von Klebstoffen, Farben oder ähnlichen Materialien, werden nach Art und Umfang des erforderlichen Reinigungs bzw. Instandsetzungsaufwands gesondert berechnet. Wir bitten Sie, uns bereits im Vorfeld über etwaige Beschädigungen oder Materialrückstände an der Mietware zu informieren.

8. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters, seines gesetzlichen Vertreters und des Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, es sei denn,
dass Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
dass sonstige Schäden auf grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vermieters oder Erfüllungshilfen beruhen.
Für Schäden, die in keinem Zusammenhang mit der Vermietung der Mietgegenstände stehen, haftet der Vermieter nicht.
Begründeten und ordnungsgemäß erhobenen Mängelrügen wird vom Vermieter durch Nachbesserung, Umtausch, Preisnachlass oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Mietpreises entsprochen. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

9. Kündigungsrecht und Rücktritt
Ein Rücktritt seitens des Mieters von einem bestehenden Mietvertrag ist nicht möglich, es sei denn, dieser erfolgt einvernehmlich.
Lehnt der Mieter vor Mietbeginn die Durchführung des Vertrages ab und hat der Vermieter die Gründe nicht zu vertreten, bleibt der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.
Eine Kündigung des Mietvertrags ist nur möglich, wenn diesem eine Pflichtverletzung des Vermieters zugrunde liegt.
Nach Mietbeginn ist der Mieter erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn die Mängel auf Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, die Mängel rechtzeitig reklamiert worden sind (5.2) und eine Nachbesserung seitens des Vermieters fehlgeschlagen ist.

10. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Menden (Sauerland).